Bis zum 31.12.2013 mussten alle Trinkwasseranlagen erstmalig auf Legionellen geprüft werden. Dies hat der Bundesrat mit einer erneuten Novellierung am 12.10.2012 beschlossen.

Nach der erstmaligen Überprüfung müssen die Trinkwasseranlagen regelmäßig erneut auf Legionellenbefall geprüft werden. Trotz dieser Frist raten wir Ihnen dringend die Trinkwasserüberprüfung auf Legionellen sobald wie möglich durchführen zu lassen.

Dafür sprechen vor allem die folgenden Gründe:

  • Legionellen sind ein ernsthaftes Problem. Jährlich erkranken bis zu 30.000 Personen an Lungenentzündung durch Legionellen. Trinkwasseranlagen sind dabei eine der Hauptinfektionsquellen.
  • Sie als Hausbesitzer bzw. Hausverwalter haften bereits heute - unabhängig von der gesetzlichen Frist - für gesundheitliche Schäden, die ihren Mietern durch Legionellenbefall entstehen. Unsere Erfahrung zeigt, dass ca. jede sechste Probe über dem zulässigen Grenzwert liegt!
  • Warten Sie mit der Erstprüfung nicht bis zum Ende der Frist. Ergreifen Sie die notwendigen Maßnahmen schon jetzt.

Daher unsere Empfehlung:

Schützen Sie Ihre Bewohner und sorgen Sie für Rechtssicherheit. Nutzen Sie die Zeit und lassen Sie Ihre Trinkwasseranlagen jetzt untersuchen. Wir unterstützen Sie von der Präventivberatung über die Probenahme und -analyse bis hin zu Empfehlungen für eventuelle Sanierungsmaßnahmen. Probenahme wird dabei von unseren zertifizierten Mitarbeitern durchgeführt. Die Probe wird danach von einem Labor überprüft das im Sinne von § 15 Abs. 4 TinkwV eine zugelassene Untersuchungsstelle ist.